Auf Grund des § 4 Absatz 1 BBiG, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2407) geändert worden ist, i. V. m. § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16.8.2002 und dem Organisationserlass vom 17.12.2013 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 29.8.2014 eine neue Ausbildungsverordnung für unseren Beruf erlassen, die
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung -ReNoPatAusbV).
Die Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23.11.1987, zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23.Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) außer Kraft.
Wir werden die Änderungen der Ausbildungsordnung im Einzelnen noch erörtern. Vorab verweisen wir auf den Text der Verordnung (BGBl I 2014, S. 1490 ff).